Karl Marx
[Resolution des Generalrats über dasFöderalkomitee der romanischen Schweiz]
vom 24. Juli 1870]
Der Generalrat an das Romanische Föderalkomitee
In Erwägung,
daß die Majorität der Delegierten, die auf dem Kongreß in La Chaux-de-Fonds ein neues Romanisches Föderalkomitee ernannt hat, nur nominell war;
daß das Romanische Föderalkomitee in Genf seine Pflichten gegenüber dem Generalrat und der Internationalen Arbeiterassociation stets erfüllt und sich immer nach den Statuten der Assoziation gerichtet hat, so daß der Generalrat nicht berechtigt ist, ihm seinen Titel abzusprechen;
hat der Generalrat in seiner Sitzung vom 28. Juni 1870 einstimmig beschlossen, daß das Romanische Föderalkomitee in Genf seinen Titel behält und daß das Föderalkomitee in La Chaux-de-Fonds sich einen anderen, ihm genehmen, lokalen Titel beigelegt.
Im Namen und im Auftrag des Generalrats der Internationalen Arbeiterassociation
H. Jung,
Sekretär für die Schweiz
London, den 29. Juni 1870